Die Ernährungsberatung stellt sich vor:
Meine Leistungen
In meinem Büro in Unterwellenborn biete ich
Ernährungsberatungen für verschiedene Themen-
bereiche an:
Ernährung bei Nahrungsmittelallergien und –intoleranzen
• Übergewicht BMI > 30
• Hypertonie
• Osteoporose
• Essstörungen (Adipositas, Bulimie, Anorexia
nervosa)
• Obstipation, Divertikulose
• Refluxösophagitis
• Kardiovaskuläre Erkrankungen,
Arteriosklerose, Dyslipoproteinämien
• Ernährung bei Stoffwechselerkrankungen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- gestörte Glucosetoleranz, Insulinresistenz
- Gestationsdiabetes
- HLP
- Gicht
- Rheuma
• Erkrankungen von Leber, Magen, Galle und Darm
Mein Fachwissen halte ich mit regelmäßigen Fortbildungen aktuell und berate unabhängig von den Interessen der Lebensmittelindustrie und ohne den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Bezuschussung von Ernährungsberatungen
ist leider noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ablauf:
Bei Interesse an einer Beratung und dem Wunsch nach Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse müssen Sie folgende Dokumente dort einreichen:
- eine ärztliche Empfehlung für die Ernährungs-
beratung nach § 43 SGB V mit Diagnosen
- einen Kostenvoranschlag der Ernährungs-
beratung
- ein Qualitätszertizikat / eine Urkunde, die meine Qualifikation bestätigt
Die Krankenkassen bezuschussen bis zu fünf Termine.
1. Termin: Anamnese, AGB's, Schließung eines Beratungsvertrages, Schweigepflichtserklärung und ggf. Entbindung davon und Aushändigung eines Ernährungstagebuches für 7 Tage
2. Termin: Auswertung des Ernährungs-tagebuches und Festlegung des Fahrplanes für die anderen 3 Termine
Bitte lassen Sie sich die Zustimmung Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, damit Sie die Bezuschussung auch wirklich bekommen.
Eine Beratung mit 5 Terminen dauert zwischen einem Vierteljahr und einem halben Jahr, damit Sie zwischen den einzelnen Terminen auch Zeit haben, Empfehlungen auszu-probieren und ggf. umzusetzen.
Es braucht seine Zeit, sich etwas an- oder abzuge- wöhnen. Haben Sie also Geduld, um Ihr Vorhaben umzusetzen.
Oftmals beginnt die Arbeit in der Umsetzung der Empfehlung erst nach dem 5. Termin richtig, wenn plötzlich Hindernisse oder Krisen im Alltag das neu erlernte Verhalten auf die Probe stellen. Dann haben Sie jederzeit die Möglichkeit Termine dazu zu buchen.
Rechnungsstellung:
Die Ernährungsberatung wird nach jedem Termin sofort mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.
Sie gehen dabei in Vorkasse und bezahlen die Rechnung zunächst selbst. Alle Rechnungen heben Sie bis zum Ablauf der Beratung auf und reichen diese dann mit einer Teilnahme-bescheinigung bei Ihrer Kasse ein und bekommen den bezuschussten Beitrag auf ihr
Konto überwiesen. Ein gewisser Eigenanteil bleibt bestehen.
AOK PLUS-Patienten
(Thüringen und Sachsen)
Für AOK-Patienten gilt
„Antrag auf Sekundärprävention“
Dieses Formular kann Ihr Hausarzt bei der KV bestellen. Für die Einzelberatung bitte
„Programm Ernährungsberatung“ankreuzen und Haupt- und Nebendiagnosen eintragen lassen! Sie bekommen dann bis zu 6 Termine und 2 Nachkontakte von der AOK Plus bezahlt.
Mit dem Antrag vom Arzt gehen Sie dann zu Ihrer AOK- PLUS-Geschäftsstelle vor Ort und holen den Gutschein für Sekundärprävention ab. Bitte bringen Sie Antrag und Gutschein zum ersten Termin bei mir mit. Damit
rechne ich dann Ihre Beratung später direkt mit der AOK PLUS ab, so dass die Beratung selbst für Sie kostenlos ist.